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Kommt Ihnen die Situation bekannt vor: Sie stehen in der Küche und weichen die Reisreste im Kochtopf mit etwas Wasser und Spülmittel auf. Wenn sich der Reis gelöst hat, wird der Inhalt des Topfes ins Waschbecken oder ins WC geleert. Was wir dabei jedoch vergessen: Dieses “Hinunterspülen” unseres Abfalls ist gesetzwidrig!
Auch Küchenabfallzerkleinerer sind davon nicht ausgenommen. Die zerhackten oder in flüssiger Form eingeleiteten Bioabfälle sind nämlich Sprengstoff für unsere Kläranlagen. “Abfallprobleme werden nicht dadurch gelöst, indem man sie verwässert”, betont GF …………. der Kläranlage ……………….. Speisereste und Küchenabfälle verursachen im Kanal nämlich Ablagerungen sowie Verstopfungen. “Dies kann zu Geruchsbelästigung führen und überdies Ratten und Ungeziefer anziehen!” warnt …………….. vor unsachgemäßer Entsorgung.
Biogener Abfall im Kanal bereitet den Kläranlagen zudem große Probleme und hat enorme Wartungs- und Reparaturkosten zur Folge. Kosten, die wiederum die Allgemeinheit zu tragen hat.
Die fachgerechte Trennung und Entsorgung der Bioabfälle ist daher nach wie vor unerlässlich. Über unsere Gemeinde-Bioabfall-Sammlung können Sie Küchenabfälle und Speisereste am…………………entsorgen bzw. am Recyclinghof (Öffungszeiten:………………………….) abgeben.
Noch Fragen? Ihr Umweltberater bzw. Ihr Ansprechpartner im Gemeindeamt hilft Ihnen gerne weiter. Herr ………………., Tel. ………………………..
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