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Neues aus der Arge AWV
Arbeitsgespräch bei
Bundesminister
Norbert Totschnig
Das Präsidium der Arge AWV war
Ende Mai bei Bundesminister Nor-
bert Totschnig im BMLUK zu Gast. Im
Zuge eines Arbeitsgespräches konn-
ten wir uns zu wichtigen Themen der
Kreislaufwirtschaft austauschen und
kommunale Sichtweisen einbringen:
Brandgefahren durch Lithium-Batte-
rien, Möglichkeiten zur Entbürokra- Das Arge AWV-Präsidium zu Gast im Ministerium: v. l. Präsident Anton Kasser,
tisierung, die Sammlung landwirt- BM Norbert Totschnig, Vizepräsident Roland Wohlmuth und Bundeskoordinator
schaftlicher Abfälle aber auch die Michael Bartmann
Verpackungssammlung in Österreich
standen auf der Agenda.
„Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie
im Bereich Textilien“:
EU-Abfallrahmenrichtlinie
im Parlament beschlossen N Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie.
Das Europäische Parlament hat am 9. N Umfasste Produkte: Kleidung, Accessoires, Schuhe, Decken,
September die überarbeitete EU-Abfall- Bett- und Küchenwäsche, Gardinen und Hüte.
rahmenrichtlinie verabschiedet und da-
mit den Weg für die Einführung einer er- N Mitgliedsstaaten können auch ein EPR-System für die
weiterten Herstellerverantwortung für Hersteller von Matratzen einführen.
Textilien geebnet. Als Arge Österreichi-
scher Abfallwirtschaftsverbände begrü- N Den Mitgliedsstaaten ist es überlassen auch eine Ökomodulation
ßen wir diese Entscheidung und setzen im EPR-System einzuführen.
uns gleichzeitig für eine rasche nationale
Umsetzung der Richtlinie im Bereich der
Textilien ein - besonders vor dem Hinter- ren fanden im März und April 2021 im Auftrag der Bundeswettbewerbsbehörde Haus-
grund der weiterhin angespannten Situ- durchsuchungen an über 20 Standorten von Unternehmen der Abfallwirtschaft in Ös-
ation im Bereich der Sammlung und Ver- terreich statt. Nunmehr wurden erste Unternehmen der Abfallwirtschaft rechtskräftig
wertung von Textilien. verurteilt und die Entscheidungen des Kartellgerichts veröffentlicht. Da bislang weder
das gesamte Ausmaß der Wettbewerbsverletzungen noch deren Beteiligte oder die
„Müllkartell“ weiterhin Geschädigten hinreichend bekannt sind, gilt es nunmehr das laufende Verfahren wei-
im Fokus ter zu beobachten. Wichtig für vermeintlich geschädigte Abfallverbände und Gemein-
den ist es jedenfalls, Unterlagen und Verträge zu erteilten Aufträgen im Kartellzeit-
Aufgrund des Verdachtes auf kartell- raum nicht zu entsorgen, sondern aufzubewahren und bereitzuhalten. Die Arge AWV
rechtswidrige Preisabsprachen und wird das Thema weiterhin beobachten und ihre Mitglieder über Entwicklungen dazu
Markt aufteilungen in den letzten 20 Jah- laufend informieren.
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